Denkmalfachbehörden haben den gesetzlichen Auftrag, Denkmale des Montanwesens unversehrt zu erhalten. Eingriffe in die historische Substanz oder gar ihre Zerstörung sind dabei ein „Frevel“.
Bauämter und Bergbehörden haben die Aufgabe, aus Altbergbau resultierende Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit oder für Bauwerke zu beseitigen. Dabei stehen Funktionalität, Bauzeit und Kostenminimierung im Vordergrund: Archäologen auf der Baustelle „stören“ dabei.
Während das Planungsbüro für Montanarchäologie die archäologischen Erkundungs- und Dokumentationsarbeiten innehat, sorgt GolHo hierbei konzeptionell und / oder praktisch für die notwendige Sicherheit. Bauleistungen werden unter besonderer Berücksichtigung der geschützten Substanz – und wiederum unter montanarchäologischer Begleitung – ausgeführt.
Der Vorteil für den Auftraggeber liegt auf der Hand: korrekter Umgang mit dem Denkmal bei gleichzeitiger Sicherheit am Objekt und ggf. denkmalschonender Funktionalität.